Faktenblätter invasiver Neophyten
 

     

Im Herbst 2024 traten Änderungen in der Freisetzungsverordnung (FrSV) zum Thema invasive Neophyten in Kraft. Der revidierte Anhang 2.1 direktes Umgangsverbot und der neue Anhang 2.2 Inverkehrbringungsverbot wurden eingeführt. Diese Anhänge ergänzen und verschärfen die bisherigen Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf den Verkauf von besonders problematischen invasiven Neophyten.

Nachstehend finden Sie die Faktenblätter mit einer Auswahl der wichtigsten Arten. Weitere invasive Arten sowie Arten, bei denen von einem invasiven Potenzial ausgegangen wird, sind in der Publikation «Gebietsfremde Arten in der Schweiz» des Bundesamt für Umwelt (BAFU) festgehalten.

Die suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema der invasiven Neophyten gerne zur Verfügung.

 

 
Neophytenbeitrag